Information - Abstimmung über die Einsprache an der Gemeindeversammlung zur Ortsplanungsrevision
Das Wichtigste in Kürze:
Die IG findet die Revision der Ortsplanung grossmehrheitlich gelungen und dankt der Ortsplanungskomission für die gute Arbeit. Wir empfehlen auch die Ortsplanungsrevision anzunehmen.
Für den Bereich Schachenweid hat die Gemeinde bereits im August 2020 ein Positionspapier verfasst. In diesem Papier wurden viele gute Feststellungen gemacht und die dringend nötige Umzonung der historisch bedingt ungünstig und isoliert gelegenen Arbeitszone aufgegleist. Aber von einigen dort mit dem Eigentümer der Alcosuisse gemachten Absprachen wurde über den ganzen Mitspracheprozess leider nicht mehr abgerückt und auch keine Kompromisse eingegangen. Deshalb sah sich die IG Schachen gezwungen eine Einsprache zu verfassen, damit die von uns bemängelten Punkte der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Nun liegt es an den Stimmberechtigten über die Entwicklung des historisch gewachsenen Industrieareals direkt beim Dorfkern Schachen zu entscheiden. Die Einsprache im Original kann hier eingesehen werden.
Informationen und Argumente/Visualisierungen zu den Einsprachepunkten:
Zu den Einsprachepunkten 1 und 2:
- Verzicht auf Arrondierung
- Verzicht auf Eintragen einer neuen Verkehrsfläche
Die Firma Alcosuisse macht geltend, dass aufgrund von Qualitätssicherungsprozessen es nicht mehr geduldet werden kann, dass die Firma Husmann Transporte AG die heute gemeinsam genutzte Zufahrt benutzt.
Die Firma Husmann Transporte AG hat jedoch das eingetragene Wegrecht (allerdings nur für den Schwerverkehr) bei der Erweiterung des Betriebs 2005 von der Alcosuisse erhalten, ansonsten wäre eine Erweiterung nicht genehmigt worden (damalige Gemeindeinfo). Die Alcosuisse behielt sich allerding vor, dass bei Veränderungen auf dem Grundstück 177 verlangt werden kann, den Verlauf der Zufahrt innerhalb der Industriezone anzupassen.
Die Alcosuisse AG will nun die Ortsplanung dazu nutzen, ihre favorisierte Zufahrsvariante ohne konkretes Bauprojekt der Bevölkerung und der Husmann Transporte AG aufzuzwingen. Ergänzung 27.10.23 Falls die Bevölkerung dieser Zufahrt nicht zustimmt, wird die Alcosuisse ab Anfang November aus betrieblichen Gründen durchsetzen, dass alle Fahrzeuge die nicht als Schwerverkehr gelten, die heute schlecht ausgebaute Zufahrt durch die Grünzone nutzen müssen (Eine Anfrage bei der Husmann AG ergab dass dies ca. 70-100 fahrten pro Tag sind. Der Hauptanteil davon sind die PkWs der Mitarbeiter die zur Arbeit und zurück fahren. Lieferwagen sind selten, maximal ca. 5 pro Tag).
Mindestens so lange, bis eine von allen akzeptierte Lösung gefunden wird. Die IG ist und war immer kompromissbereit, wurde aber bisher nicht über die laufenden/durchgeführten Verfahren informiert (oder erst so kurzfristig das keine Verhandlungen mehr möglich sind) geschweige denn in solche mit einbezogen.
Diese Verkehrsführung entlang dem Emmenuferweg für alle Fahrzeuge ausser dem Schwerverkehr war unverständlicherweise schon im Gemeindebeschluss 2005 so vorgesehen. Da die Husmann AG dies der Bevölkerung nicht zumuten wollte und die Alcosuisse aus gutem willen zugelassen hat, dass auch die PKW und Lieferwagen über Ihr Grundstück fahren dürfen, war dies bisher nicht der Fall. Deshalb ist für die IG zwingend, dass künftig vernünftige Lösungen bei der Ortsplanung festgeschrieben werden und man sich nicht mehr auf den guten Willen einzelner Firmen verlassen darf. Denn jeder Spielraum wird irgendwann ausgenutzt: Wie es sich hier zeigt, ändern sich Besitzer und auch deren interne Vorgaben. Ende Ergänzung
Der Gemeinderat will dieses Anliegen der Zufahrt leider auch nicht von generellen Anpassungen des Bau- und Zonenreglements trennen und nutzt sogar als Argument, dass dies ein "Gesamtpäckli" sei.
Die IG Schachen sieht das entschieden anders: Welche Bauhöhen und welche Emissionsgrenzwerte gelten, hat nichts damit zu tun, auf welchen Strassenverlauf auf der Industriezone sich die beiden heute ansässigen Betriebe einigen können.
Es gibt sogar Stellungnahmen gegenüber der IG, dass die Qualitätsprozesse der Alcosuisse mit technischen Massnahmen bei der Verkehrsführung, auch ohne zusätzliche Strasse eingehalten werden könnten, wenn der Wille aller Beteiligten da wäre. Diese zentrale und flächeneffiziente Variante hat bisher schon fast 20 Jahre lang auch offenkundig funktioniert. Wenn vom Kanton die Auflage besteht eine Verkehrsfläche für die Zufahrt einzuzeichnen, kann diese bestehende Variante dafür genutzt werden (in der Abbildung oben grün markiert).
Unter den heute bekannten Tatsachen kann die IG nicht unterstützen, dass eine landverbrauchsineffiziente, die Sicherheit auf der Zufahrtsstrasse zum Emmen(ufer)weg verschlechternde Lösung im Rahmen der Ortsplanung verabschiedet wird.
Die IG Schachen versteht das Anliegen der Alcosuisse AG im Grundsatz. Wir sind jedoch nicht überzeugt, dass diese Lösung für das Dorf und das Gesamtareal Schachenweid die Beste ist:
- Zweite Einfahrt in die Parzelle 177.
- Diese verschlimmert die ohnehin ungünstige Situation für die Verkehrssicherheit
- Um diese verschlechterte Sicherheits-Situation wieder zu verbessern, ist ein teures Trottoir notwendig, dass dann vermutlich der Steuerzahler bezahlen darf
- Die Zufahrt nutzt ein Stück der Zufahrt auf Landwirtschaftszone, was zu vermeiden ist
- Der Verlauf quer über die Parzelle(n) verschlechtert die Nutzung durch Schrägen und spitze Winkel
- Auch der Kantonale Vorprüfungsbericht bemängelt dies (zwar im Zusammenhang mit einer allfälligen Erweiterung der Arbeitszone, aber die ungüngstige Form ist auch bei anden Nutzungen nicht besser).
- Generell ist noch zuviel unbekannt
- Kreuzungsmöglichkeit für LKWs?
- Erwähnte Ampelanlage mit Wartezone auf Zufahrt zum Emmen(ufer)weg?
- Parkierungsmöglichkeiten?
- Synergien mit Erschliessung unbebautes Terrain (Kostenentlastung Husmann Transporte AG)
- Nutzung der Sicherheitszone um das Tanklager, das nicht durch Bauten aber Strassen genutzt werden darf? (Update vom 27.10.23 Nach stellungnahme Alcosuisse und Planquadrat unter Einhaltung Normen nicht möglich)
- Wären tatsächlich technische Lösungen auf der bisherigen Routenführung ausreichend?
- Zusicherung Grundbucheintrag für die Nutzung der neuen Strasse auch für PKW und Lieferwagen <= 3.5t ist uns nicht bekannt
- Nach der Unterführung ist die Schachenweidstrasse noch schmaler als in der Unterführung. Wird diese Verbreitert? Wer trägt die Kosten?
- Wenn die Zufahrt an der Emme aufgehoben wird. Wie kann der Reitverein zum Reitviereck zufahren? Wo darf er einen Trailer abstellen? Darf er die neue Strasse nutzen?
Eine schriftliche Anfrage vom 23.8.23 an die Alcosuisse bzw. Thommen Furler AG, warum beispielsweise eine der grün eingezeichneten Varianten nicht möglich sei, blieb übrigens unbeantwortet.
Update vom 27.10.23: Leider erst kurz vor dem Abstimmungstermin haben wir nun eine Stellungnahme (Eingang am 24.10.23) erhalten. Darin wird gegenüber uns uns erstmals erwähnt, dass eine Zufahrt entlang der Tanks eigentlich auch die favorisierte Lösung der Alcosuisse wäre. Die IG ging darauf erneut im persönlichen Gespräch auf die Alcosuisse zu um weitere konkretere Informationen zu erhalten. In der kürze der Zeit war leider nicht mehr viel Austausch dazu möglich. Die Alcosuisse hat der IG dazu eine Mail von der Firma Planquadrat weitergeleitet. Diese führt dort einige technische Punkte auf die nach Ihrer einschätzung dazu führen, dass für eine Strassenführung entlang der Tankanlagen Rahmenbedingungen nicht den gängigen Normen entsprechen und die Variante deshalb verworfen wurde. Weiter zeigte sich die Alcosuisse in einem Gewissen mass kompromissbereit, wenn die IG insbesondere die Einsprachepunkte zur Arrondierung und Verkehrszone zurück zieht. Leider reicht nun die Zeit nicht mehr aus einen detaillierten Vorschlag auszuarbeiten. Grundsätzlich sind beide Seiten dazu bereit weiter im Gespräch zu bleiben und nach guten Lösungen zu suchen, egal wie die Abstimmung verläuft. Offenkundig ist bei einer Annahme der Einsprache die Alcosuisse nicht gewillt dies dann Priorität zu behandeln. Ende Update.
Für uns ist es deshalb offenkundig, dass die (Zufahrts-)Situation im Bereich Schachenweid genauer geklärt werden muss. Ein Bebauungsplan/Erschliessungskonzept für die übrige unbebaute Fläche (die nach Aussagen der Eigentümer verkauft bzw. durch Drittunternehmen genutzt werden soll) und ein Mobilitätskonzept sollten der Bevölkerung aufgezeigt werden, bevor über eine Notwendigkeit einer Änderung der Grundstücksgrenzen und Bauzonenverläufe entschieden werden kann. Deswegen soll dies nicht überhastet in der gesamten Ortsplanungsrevision untergeschoben, sondern im Anschluss gesondert behandelt werden, wenn konkrete Pläne vorliegen. Dann ist die IG allenfalls auch gegenüber einer Arrondierung offen, falls sich diese als sinnvoll und notwendig herausstellt.
Eine einzige zentrale Zufahrt bleibt aus unserer Sicht jedoch Bestandteil jeder vernünftigen Lösung. Die Zufahrt zum Emmen(ufer)weg ist für ein Kreuzen von Schwerverkehr denkbar ungeeignet.
Die Gemeinde nennt als Argument auch, dass die Arrondierung einen Freiraumkorridor zum Emmenuferweg sichert. Wir glauben aber nicht, das eine Rückversetzung der Arbeitszone um ca. 30m die Naherholungsqualität fördert, wenn im Gegenzug die Schwerverkehrszufahrt mehr als 120m näher an den Emmenuferweg rückt, ja sogar parallel dazu verläuft.
Update 29.10. Um zu einer Neugestaltung der Zufahrt und der Arealform mit guten Gewissen Ja sagen zu können muss für uns klar sein, was die Absichten sind und diese müssen Verbindlich festgehalten sein. Was passiert wenn man dich Blind auf Gemeinde und Unternehmer verlässt, dass es dann "schon gut kommt" sieht man auf der Postmatte, wo sich die Natur langsam die Baustelle überwuchert oder an den überschwemmten Kellern im Mättaliguet Quartier.
Wie auf folgendem Bild könnten wir uns eine Schachenweid mit Arrondierung gut Vorstellen und würden dann auch gerne Ja zur Arrondierung und einer neuen Zufahrt sagen.
Beide Trottoir-Zugänge aus der Unterführung sind so viel sicherer als heute (Siehe auch Antrag 3). Man kann seine Kinder auf der Strasse mit dem Velöli fahren lassen und es ergäbe sich auch eine bessere Bautiefe für das neue Unternehmen. Theoretisch könnte man so auch den Spielplatz erhalten, falls das die Alcosuisse möchte. Ansonsten kann man dort auch Parkplätze vermieten oder selber nutzen. Einen grossen Baum für Schatten gäbe es ja schon. Aber ist dies sind nur Ideen, das ist selbstverständlich komplett dem Eigentümer überlassen. Uns geht es vorallem um den sicheren Zugang für die Fussgänger durch die zentrale Zufahrt mit klarer Entflechtung von Gewerbe- und Quartier/Naherholungsmobilität an einem zentralen Punkt. Es gibt schon heute genügend LkWs die sich an den Emmenweg verirren und nicht mehr wenden können. Ende Update.
Antrag 3:
Prüfen eines LKW Verbots auf der Schachenweidstrasse und zentrale Zufahrt für Schwerverkehr mit sichererer Möglichkeit zur Querung (beidseitiges Trottoir ).
Der Antrag drei wird vom Gemeiderat nicht zur Abstimmung freigegeben, da dieser nicht Gegenstand der Beschlussfassung zur Ortsplanung sei. Ausserdem ist der Gemeinderat der Meinun,g ein Trottoir auf der Westseite der Schachenweidstrasse löse alle Sicherheitsprobleme.
Die IG ist nicht dieser Meinung und hält es weiterhin der Sicherheit zuträglich, wenn, wie im obigen Abschnitt erwähnt, der Schwerverkehr möglichst schnell von der Schachenweidstrasse weggeführt wird. Solange die Unterführung auch auf der Ostseite genutzt wird, ist auch dieser Weg abzusichern. Da Reisende vom Bahnof diese Seite auch in Zukunft bevorzugt nutzen werden, ist dies besonders wichtig.
Ein Trottoir auf der Westseite ist der Sicherheit sicher auch zuträglich. Dieses wäre aber nur in dem Abschnitt nötig, wo Gewerbeverkehr vorhanden ist. Der übrige Teil ist wenig befahren und kann mit Tempo 30 oder anderen kostengünstigeren Massnahmen als genügend sicher eingestuft werden.
Antrag 4:
Verschärfung der Formulierung von "zu vermeiden sind" auf "nicht zulässig sind": gegenüber dem Ausgangszustand 2019 zusätzliche güterverkehrsintensive Betriebe oder Nutzungen.
Wir finden diese Forderung verhältnismässig. Es sind bereits zwei güterverkehrsintensive Betriebe oder Nutzungen auf der Schachenweid. Diese haben klar Bestandesgarantie, das bestreitet die IG ja offensichtlich nicht.
Einen zusätzlichen güterverkehrsintensiven Betrieb oder weitere solche Nutzungen hier anzusiedeln macht nun wirklich einfach keinen Sinn. Interessenten verträglicher Betriebe sind laut unserem Kenntnisstand vorhanden.
Antrag 5:
Angleichen der zulässigen Gebäudehöhen an die Arbeitszone 1 (12m Grundhöhe statt 20m)
Der Gemeinderat erwähnt immer wieder, dass es heute keine Beschränkung der Gebäudehöhe gibt. Die Praxis zeigt jedoch, dass bisher kein Gebäude über 20m in der ganzen Schachner Industrie bewilligt wurde. In der Schachenweid gibt es ein einziges Gebäude über 12m. Dies ist das Betriebsgebäude der Husmann Transporte mit 15m.
Entweder war also kein Bedarf da oder es wurde eben doch indirekt bereits beschränkt. Es ist sehr zu begrüssen, das im neuen BZR nun grundsätzlich die Höhen auch für die Arbeitszonen definiert werden. Eine wirkliche Verschärfung der bisherigen Praxis ist für uns aber nicht ersichtlich.
Es ist für uns aber überhaupt nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in der Arbeitszone Schachenweid unmittelbar angrenzend an die Wohnzohne (bezeichnet als Gewerbe Zentrumsnah) als einzige Arbeitzone generell eine Gesamthöhe von 20m gelten soll.
Sogar in der Industriezone ist ein Grundwert von 12m festgelegt und Ausnahmen sind geregelt (siehe Abbildung unten aus dem neuen Bau und Zonen Reglement).
Die IG hat im Laufe der Mitsprache als Kompromiss vorgeschlagen, zumindest an den Zonenrändern zur Wohnzohne die Höhe auf 12m zu beschränken. Die Gemeinde hat dann diese Lösung vorgeschlagen:
Im Bereich wo die Zufahrtsstrasse gebaut werden soll und dort, wo bereits über 12m hoch gebaut worden ist, wurde der Vorschlag berücksichtigt. Die Husmann Transporte AG dürfte ihr Gebäude auf 892 nach dem Vorschlag der Gemeinde nicht mehr bauen.
Dort wo die grössten Problem bzw. Berührungspunkte sind - Bahnhofstrasse und neue Überbauung - wurde auf die Beschränkung verzichtet. Als die IG auf diesen Umstand hingewiesen hat, wurden die Forderungen von der Gemeinde und Ortsplanungskomission als übertrieben abgetan. Update 27.10.23 In den im Anschluss an die Stellungnahme der Alcosuisse geführten Gesprächen direkt mit den Firmenvertretern zeigte sich, dass die Firma selber gegenüber einer solchen Lösung durchaus offen gewesen wäre. Ende Update.
Deshalb vertritt die IG nun den Standpunkt, dass die ganze Zone Schachenweid mit den gleichen Höhenbeschränkungen wie die anderen Arbeitszonen bzw. wie die Arbeitszone 1 behandelt werden soll.
Da es aber bereits ein konkretes Bauprojekt der Firma Husmann Transporte AG gibt (auf Parzelle 832) und diese Firma auch sehr gesprächsbereit war, haben wir uns über den Bedarf dieser Höhe und die Auswirkungen auf den Verkehr durch die neue Baute informieren können. Aufgrund dieser Gespräche, des beschränkten Entwicklungspotenzials auf diesen Parzellen und des bereits über 12m hohen bestehenden Gebäudes, erachten wir es als sinnvoll im Bereich der Parzellen 892 und 832 entlang des Rümligs einen Streifen für 20m hohe Gebäude vorzusehen. Damit kann das bestehende Projekt realisiert werden. Dieser Bereich hat auch einen grossen Abstand zur Wohnzohne. Dies ist das von der Gemeinde in der Botschaft erwähnte Projekt, welches als Gegenargument angeführt wird. Auch dieses Gegenargument ist somit ebenso nicht griffig. Update 28.10.23 Ausserdem könnte die Husmann Transport AG ihr heutiges Projekt mit dem Vorschlag der Gemeinde nicht umsetzen. Die von der IG vorgeschlagene Lösung ist viel flexibler. So könnte auch bei einer Ausparzellierung für die Reed AG, die stark an der unbebauten Fläche der Schachenweid interessiert ist, eine 20m Zone z.B. auf der Hälfte der Fläche von der Gemeindeversammlung beschlossen werden. Ende Update
Auf dem Grundstück 177 gibt es genügend unbebauten Raum und die Alcosuisse hat beim letzten Informationsabend auch bekräftigt, künftig keine Erweiterungen ihres Betriebs geplant zu haben. Eine Beschränkung auf eine Grundhöhe von 12m hat also keinen negativen Einfluss auf die geplante Entwicklung dieses Betriebs und wir sehen deshalb keinen Anlass, weitere Ausnahmen vorzusehen.
Antrag 7
Verbot von Rangiertätigkeiten auf den Geleisen zur Nachtruhezeiten (22 Uhr bis 6 Uhr).
Die IG erachtet im Gegensatz zum Gemeinderat auch die Rangierabeiten auf dem Areal im Freien und nicht nur die Ausfahrt auf das Schienennetz als kritisch. Vorallem die Ankopplungsmanöver sind, wie vermutlich alle Anwohner bestätigen können, sehr laut.
Wie die Alcosuisse an der letzten Informationsveranstaltung bestätigt hat, wird ohnehin nicht in der Nacht gearbeitet. Der bestehende Betrieb wird also auch mit dieser leichten Verschärfung nicht eingeschränkt.
Zurückgezogene Anträge
Antrag 6
Das Verkehrsaufkommen darf gegenüber dem Ausgangszustand (2019) insgesamt ein Wachstum um 20% nicht überschreiten
Viel Diskussionsanlass gab IG-intern der Rückzug von Antrag 6. Ausschlaggebend war dazu der Rat eines externen Experten. Der Ortsplanungsspezialist hat davon abgeraten, dies so zu verlangen, da diese Formulierung nicht griffig ist. Der von Gemeinde und Ortsplanungskomission vorgeschlagene und vorgesehene Weg über Mobilitätskonzepte biete diesbezüglich die bessere Handhabe, den Mehrverkehr in den Griff zu bekommen.
Antrag 8
Einzonen des bestehenden Spielplatzes in der Industriezone in eine öffentliche Zone.
Der Spielplatz ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Platz - vorallem auch für die jungen Schachnerinnen und Schachner. Er ist durch den teilweise gedeckten Asphaltplatz und die Räumlichkeiten, die durch die Eidgenössische Alkoholverwaltung immer grosszügig der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wurden, Schauplatz vieler schöner Anlässe gewesen. Sei es das Dorfzmorge, das Open-Air-Kino oder die ersten Fahrversuche auf dem Velo.
Leider wurde es versäumt, diesen Platz für die Bevölkerung zu sichern, als dieser noch in öffentlicher Hand war - oder eine Alternative im Dorf zur Verfügung zu stellen. Nein, lieber Gemeinderat - die Mehrzweckhalle und das dazugehörende Schulareal ist nicht der einzige öffentliche Platz, den Schachen braucht.
Der von der Gemeinde vorgeschlagene "Naturspielplatz" an der Emme ersetzt keinesfalls vollwertig diesen früher noch weniger vom Schwerverkehr geplagten Platz. Wie auch schon der Kanton (uwe) in seiner Stellungname korrekterweise sagt ist 200-300m weiter beim neuen Rümligeggen auch wieder ein ähnlicher Naturspielplatz geplant. Die Gemeinde würde sich besser dort an etwas grösserem beteiligen und sich (vielleicht beim Rössli/Schützenhüsli) bemühen, einen öffentlichen Event-Platz/Vereinsheim in Gehdistanz zum Dorfzentrum zu ermöglichen.
Nichtsdestotrotz ist es eine Tatsache, dass dieser Spielplatz und die zugehörigen Betriebsgebäude nun in privater Unternehmerhand sind. Dieser kann nichts für die Versäumnisse der Gemeinde. Ausserdem ist durch die unklare Zukunft des Schachenweidareals und den in den vergangenen Jahren zunehmenden umgebenden Schwerverkehrs der Standort auch weniger attraktiv geworden. Deshalb wurde dieser Versuch, den vielen ans Herz gewachsenen Platz mit dieser Einsprache zu retten, aufgegeben.
Schenkung der Parzelle 959, 465 und Teilen der Parzelle 177 an die Gemeinde
Die Gemeinde erwähnt in Ihren Erläuterungen zur "Umstrukturierung Schachenweid" auch eine schriftliche Vereinbarung, die mit der Alcosuisse AG abgeschlossen wurde. Die Schenkung der Parzelle 465 (Zufahrtsstrasse zur Unterführung) ist dabei nicht erwähnt, diese ist aber in der Vereinbarung erwähnt, die der IG vorliegt (freundlicherweise von der Gemeinde zur Verfügung gestellt).
Über die potenzielle Annahme dieser Schenkung kann laut Auskunft der Gemeinde nicht abgestimmt werden. Diese liege im Ermessen des Gemeinderats, solange nicht erhebliche Kosten absehbar sind. Die drei Areale sind nur beschrieben und in keinem Plan eingezeichnet. Laut Beschreibung entsprechen diese den rot umrandeten Bereichen.
Parzelle 959 (Landwirtschaftsland und Fruchtfolgefläche)
Der IG ist bis heute nicht klar, mit welchen juristischen Winkelzügen es möglich war, dass die nun privaten Eigentümer der Alcosuisse überhaupt Landwirtschaftsland erwerben konnten. Dies ist aus unserer Sicht rechtlich eigentlich nicht zulässig (Info zu den Bedingungen). Ausserdem gilt normalerweise auch ein Vorkauftsrecht des langjährigen Pächters (Landwirt) - auch dies konnte anscheinend irgendwie umgangen werden. Nun soll das für die Firma wertlose Land wieder weitergeschenkt werden an die Gemeinde, die auch kein Landwirtschaftlicher Betrieb ist. Wir fragen uns wofür es diese Gesetze gibt, wenn Landwirtschaftland augenscheinlich als Verhandlungspfand in einer Ortsplanung einfach so herumgereicht werden kann.
Auf diesem Landwirtschaftsland verläuft auch ein kleiner Teil der bestehenden und die von der IG beanstandete zusätzliche geplante Zufahrt in die Arbeitszone (schwarz markiert). Die zu erwartenden Sicherheits- und Kreuzungsprobleme wären dann auch auf Gemeindeboden und dürften durch den Steuerzahler gelöst werden.
Grünzone in Parzelle 177
Die Grünzone kann durch die Alcosuisse nicht wirtschaftlich genutzt werden und es hat sicher Vorteile, wenn diese künftig der Gemeinde gehören würde. Jedoch ist zu beachten, dass in den kommenden Jahren das Hochwasserschutzprojekt des Kantons einen grossen Einfluss auf die Gestaltung dieser Fläche haben wird. Eine Nutzung als Spielplatz ist nur sehr Eingeschränkt möglich (Standortgebundenheit muss nachgeweisen werden und es ist geplant den Träschhüttlibach in desem Bereich zu verlegen - blau gepunktet in der Zeichnung markiert). Wie bereits vorher erwähnt, spricht mehr dafür der Natur hier etwas Platz zu geben und sich dafür beim nahegelegenen (ca. 300m) Rümligeggen an einer grösseren Lösung für einen Spiel-, Aufenthalts- und Grillplatz zu beteiligen. Dieser soll Laut Planung des Kantons bis Ende 2025 umgestaltet werden. Für den Abschnitt den die Parzelle 177 betrifft gibt es noch keine offiziellen Angaben zum Ausführungsdatum.
Zufahrt zur Schachenweid Parzelle 465
Diese Strasse wurde lange nicht saniert und die Zufahrten entsprechen nicht den benötigten Schleppkurven für den Schwerverkehr. In der Unterführung bestehen regelmässig Probleme mit Hochwasser, dass diese flutet. Dafür bestehen, wie auch von der Gemeinde erwähnt, Einrichtungen die ebenfalls gewartet werden müssen. Wir können nicht abschätzen welche Kosten aus dem Unterhalt und ggf. künftig verlangter Ertüchtigungen/Ausbauten in den nächsten Jahren/Jahrzehnten entstehen werden. Befürchten aber, dass dieser erheblich sein könnte. Bezüglich dem Zustand liegen uns verschiedene Aussagen vor. Sicher ist, dass der in der Vergangenheit zunehmende Schwerverkehr der Lebensdauer nicht zuträglich ist.
Private Einsprache von Georg Vonwyl
Das Gebiet Schachenweid ist verkehrstechnisch nur über den Dorfkern und entlang bestehender und künftiger Wohnsiedlungen und der Schule erschlossen. Ausserdem liegt es direkt neben der Wohnzohne und dem Naherholungsgebiet an der kleinen Emme. Ein Ausbau von Industrie in diesem Gebiet bedeutet also zwangsläufig auch mehr (Schwer-)Verkehr und Emissionen im Dorf. Somit sollte das Bauvolumen in diesem Gebiet möglichst eingeschränkt und nur emissionsarme Betriebe angesiedelt werden.
Ideal wäre ein Abtausch der unbebauten Industriezone in der Schachenweid mit einer Erweiterung in der Hauptindustriezone im Westen des Dorfes, die über die Schnellstrasse erschlossen ist und die Nutzung weniger eingeschränkt werden muss (Arbeitszone 2 möglich). Die Privateinsprache von Georg Vonwyl, über die auch abgestimmt wird, würde die Voraussetzung für so einen künftigen Abtausch schaffen.
Die IG hat auf diese Maximalforderung verzichtet. Dies aus Rücksicht auf die Alcosuisse AG bzw. deren Besitzer, die Thommen Furler AG, die zu Beginn der Ortsplanung versicherten, kein Land verkaufen zu wollen und dies selber zu benötigen. In der Zwischenzeit hat sich die Situation geändert und die Thommen Furler AG beabsichtigt die unbebaute Fläche an Interessenten anderer Betriebe zu verkaufen. Da nun offensichtlich kein Eigenbedarf da ist, wäre der Landabtausch aus unserer Sicht wieder eine gut verträgliche Lösung. Neue Betriebe sollten aus verkehrs- und emissionstechnischen Gründen wenn immer möglich in der Industriezone im Westen angesiedelt werden. Natürlich müsste der Eigentümer entsprechend entschädigt werden. Die Gemeinde könnte die Reservezone als Anlage für die Zukunft erwerben. Eine Refinanzierunsmöglichkeit wäre auch das Mittel der Mehrwertabgabe. So könnten langfristig auf der Schachenweid Wohnsiedlungen oder öffentliche Nutzungen (Altersheim, ...) in Gehdistanz zum Bahnhof entstehen.
Eine Vision für Schachen
Man kann darf sich ja auch mal eine Vision für die (über)nächste Generation von einem Schachen mit klar getrennter Wohn- und Industriezone und eigenem Naherholungsgebiet in 2070 vorstellen, die die aus raumplanerischer Sicht gemachten Fehler der Vergangenheit korrigiert. Diese langfristige Vision finden wir für das Dorf erstrebenswert.
Im Gegensatz zur Vorstellung eines Ausbaus der Industrie auf der Nordseite der Bahnlinie, mit einer Industriezufahrtsverbindung am Emmenuferweg entlang, wie sie in einigen Köpfen zu existieren scheint.
Erste Weichen für die langfristige Vision von Schachen in 2070 stellen wir an der Abstimmung am 30. Oktober 2023. Entscheiden Sie mit!